Oldtimer – Bewertungskriterien 

Bei der Besichtigung von neueren Fahrzeugen hat man es mit klaren Fakten zu tun. Daher bleibt wenig Raum für subjektive Eindrücke. Das Baujahr steht fest, der Kilometerstand kann abgelesen werden, und wenn man sich dann noch den HU-Termin und die Profiltiefe der Reifen angesehen hat, kann man unter Zuhilfenahme einer Marktbeobachtungsliste den Wert „errechnen“.
Dies wird mit zunehmendem Alter des Fahrzeuges jedoch schwieriger, da unterschiedliche Pflegezustände und Kilometer-Laufleistungen den rein rechnerischen Wert fälschen. Und spätestens hier entstehen die Probleme der „subjektiven Bewertung“.

Bei Oldtimern sieht die Sache von vornherein ganz anders aus. Bei diesen Fahrzeugen spricht man nicht mehr vom Monat der ersten Zulassung, sondern rechnet nur noch in vollen Jahren. Km-Angaben sind so gut wie nie aufgeführt, außer bei besonders geringen Laufleistungen. Im Normalfall lassen sich auch die gefahrenen Kilometer aufgrund des Alters nicht mehr überprüfen. Eine Schätzung ist hier auch nicht angebracht, da die zurückliegende Zeit wegen besonderer Umstände (z. B. Standzeiten durch den Krieg) nicht kalkulierbar ist.

Das wertentscheidende Kriterium bei der Bewertung eines klassischen Fahrzeuges ist der Pflege- und Erhaltungszustand. Dieser wird unterteilt in einzelne Zustandsnoten. Jeder dieser 5 Zustandsnoten kann selbstverständlich ein Marktwert zugeordnet werden.